Handelsrecht Polen - Ihr Experte für Firmengründung und Gesellschaftsrecht

Professionelle deutsche Rechtsberatung für das Handelsrecht Polen in Wrocław - Von der GmbH-Gründung bis zur laufenden Gesellschaftsbetreuung

Handelsrecht Polen - Rechtsanwalt für Firmengründung und GmbH DOLMATIO

Handelsrecht Polen: Ihr umfassender Wegweiser für erfolgreiche Geschäftstätigkeit

Polen hat sich zu einem der attraktivsten Geschäftsstandorte in Mitteleuropa entwickelt. Mit seiner dynamischen Wirtschaft, strategischen Lage und EU-Mitgliedschaft bietet das Land deutschen Unternehmern hervorragende Investitionsmöglichkeiten. Das Handelsrecht Polen ist modern, unternehmensfreundlich und bietet zahlreiche Gesellschaftsformen für unterschiedliche Geschäftsmodelle. Als erfahrener Rechtsberater (Radca Prawny) mit umfassender Expertise im deutsch-polnischen Handelsrecht begleite ich Sie von der ersten Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Etablierung Ihres Unternehmens in Polen.

Grundlagen des polnischen Handelsrechts

Das polnische Handelsrecht basiert auf dem Handelsgesetzbuch (Kodeks spółek handlowych) von 2000, das kontinuierlich modernisiert wird und den EU-Standards entspricht. Es regelt die Gründung, Organisation und Tätigkeit von Handelsgesellschaften und orientiert sich stark am deutschen Gesellschaftsrecht. Deutsche Unternehmer können als EU-Bürger ohne besondere Genehmigungen Gesellschaften in Polen gründen und von den zahlreichen Vorteilen des polnischen Geschäftsstandorts profitieren.

Polen bietet eine Vielzahl von Rechtsformen, die für unterschiedliche Geschäftsmodelle geeignet sind. Von der einfachen Einzelfirma bis zur komplexen Aktiengesellschaft stehen alle modernen Gesellschaftsformen zur Verfügung. Besonders attraktiv ist die polnische GmbH (Sp. z o.o.), die der deutschen GmbH sehr ähnelt und sich großer Beliebtheit bei ausländischen Investoren erfreut.

Gesellschaftsformen im polnischen Handelsrecht

Die polnische GmbH (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością)

Die polnische GmbH ist die beliebteste Gesellschaftsform für deutsche Investoren und entspricht weitgehend der deutschen GmbH. Das Mindestkapital beträgt nur 5.000 PLN (ca. 1.100 Euro), was deutlich unter dem deutschen Niveau liegt. Die Gesellschafter haften nur mit ihren Einlagen, und die Gesellschaft kann bereits mit einem Gesellschafter gegründet werden.

Besonderheiten der polnischen GmbH: Die Geschäftsführung kann sowohl durch Gesellschafter als auch durch externe Manager erfolgen. Ein Aufsichtsrat ist erst ab 25 Gesellschaftern oder bei bestimmten Aktivitäten (Banken, Versicherungen) erforderlich. Die Gründung erfolgt notariell und dauert in der Regel 2-4 Wochen.

Aktiengesellschaft (Spółka akcyjna)

Für größere Projekte eignet sich die polnische Aktiengesellschaft, die dem deutschen Modell entspricht. Das Mindestkapital beträgt 100.000 PLN (ca. 22.000 Euro). Die AG verfügt über Vorstand und Aufsichtsrat und kann Aktien ausgeben. Sie eignet sich besonders für kapitalintensive Geschäfte und Börsengänge.

Einfache Aktiengesellschaft (Prosta spółka akcyjna)

Seit 2021 gibt es die neue Rechtsform der "Einfachen Aktiengesellschaft", die speziell für Start-ups und innovative Unternehmen entwickelt wurde. Sie kombiniert die Flexibilität einer GmbH mit den Möglichkeiten einer AG, hat ein niedriges Mindestkapital von nur 1 PLN und erlaubt verschiedene Aktienklassen.

Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa)

Die polnische Kommanditgesellschaft ist besonders für Investmentstrukturen und Holdingkonstruktionen interessant. Sie verbindet steuerliche Transparenz mit beschränkter Haftung für Kommanditisten und wird oft von Private Equity Fonds und Immobilieninvestoren genutzt.

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Der Gründungsprozess einer polnischen GmbH

Vorbereitung und Planung

Der Gründungsprozess beginnt mit der strategischen Planung. Zunächst muss der Firmenname geprüft und reserviert werden. Das polnische Handelsregister (KRS) bietet eine Online-Suche, um die Verfügbarkeit zu prüfen. Deutsche Firmennamen sind grundsätzlich möglich, müssen aber den polnischen Vorschriften entsprechen und dürfen nicht irreführend sein.

Die Wahl des Gesellschaftszwecks ist flexibel - eine GmbH kann nahezu jede erlaubte Tätigkeit ausüben. Mehrere Geschäftszweige können gleichzeitig eingetragen werden. Bei regulierten Tätigkeiten (Banken, Versicherungen, Anwaltskanzleien) sind besondere Genehmigungen erforderlich.

Gesellschaftsvertrag und notarielle Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag muss in polnischer Sprache verfasst und notariell beurkundet werden. Er enthält alle wesentlichen Bestimmungen über die Gesellschaft: Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile, Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung.

Wichtige Vertragsklauseln: Besondere Aufmerksamkeit verdienen Regelungen zur Geschäftsführerbefugnisse, Gesellschafterrechte, Gewinnverteilung und Ausstiegsregelungen. Bei deutsch-polnischen Gesellschaften sollten sprachliche Aspekte und Zuständigkeiten klar geregelt werden.

Kapitalaufbringung und Bankverfahren

Das Stammkapital muss vor der Handelsregistereintragung vollständig eingezahlt werden. Sacheinlagen sind möglich, müssen aber von einem vereidigten Sachverständigen bewertet werden. Deutsche Investoren können problemlos polnische Bankkonten eröffnen, benötigen jedoch entsprechende Dokumente und Nachweise.

Handelsregistereintragung

Die Eintragung ins Handelsregister (KRS) erfolgt elektronisch durch den Notar oder Anwalt. Erforderliche Unterlagen sind der notarielle Gesellschaftsvertrag, Nachweis der Kapitaleinzahlung, Geschäftsführerbestellung und weitere Dokumente. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 7-14 Tage.

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Steuerliche Aspekte der Geschäftstätigkeit

Körperschaftsteuer in Polen

Polen bietet ein attraktives Steuersystem für Unternehmen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 19% (für Kleinunternehmen mit Einnahmen bis 2 Mio. Euro nur 9%). Zusätzlich gibt es verschiedene Sonderwirtschaftszonen mit Steuerbefreiungen und die Möglichkeit zur Bildung von Steuergruppen.

Besondere Steuervorteile: Polen bietet das "Estnische Modell" für bestimmte Unternehmen - Gewinne werden erst bei Ausschüttung besteuert. Dies ermöglicht eine erhebliche Steuerstundung und verbessert die Liquidität.

Mehrwertsteuer und andere Abgaben

Der polnische Mehrwertsteuersatz beträgt 23% (ermäßigt 8% und 5%). EU-Unternehmen können von vereinfachten Verfahren profitieren. Zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer an, die vom Arbeitgeber abgeführt werden müssen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das deutsch-polnische Doppelbesteuerungsabkommen verhindert die doppelte Besteuerung von Einkünften und ermöglicht eine steueroptimierte Gestaltung grenzüberschreitender Geschäfte. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen reduzierten Quellensteuersätzen.

Laufende Gesellschaftsbetreuung und Compliance

Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassung

Polnische Gesellschaften müssen regelmäßig Gesellschafterversammlungen abhalten. Die ordentliche Gesellschafterversammlung muss spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Besonderheit: Videokonferenzen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, was internationale Gesellschaften vereinfacht.

Wichtige Beschlüsse wie Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen bedürfen einer notariellen Beurkundung. Die Beschlussfassung erfolgt nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Verfahren, wobei Mehrheitserfordernisse beachtet werden müssen.

Buchführung und Rechnungslegung

Polnische Gesellschaften unterliegen der Buchführungspflicht nach polnischen Rechnungslegungsstandards, die auf EU-Richtlinien basieren. Kleine Gesellschaften können vereinfachte Verfahren anwenden. Der Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung festgestellt und beim Handelsregister eingereicht werden.

Prüfungspflicht: Mittelgroße und große Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss von einem vereidigten Buchprüfer prüfen lassen. Die Kriterien orientieren sich an EU-Standards und sind mit deutschen Vorschriften vergleichbar.

Melde- und Berichtspflichten

Polnische Gesellschaften haben verschiedene Melde- und Berichtspflichten gegenüber Behörden. Dazu gehören Anmeldungen bei Sozialversicherung, Steuerbehörden und statistischen Ämtern. Änderungen der Gesellschafterdaten müssen zeitnah beim Handelsregister angemeldet werden.

Arbeitsrecht und Personalwesen

Einstellung von Arbeitnehmern

Das polnische Arbeitsrecht ist arbeitnehmerfreundlich und bietet gleichzeitig Flexibilität für Arbeitgeber. Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis, Drittstaatsangehörige benötigen entsprechende Genehmigungen.

Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und steigen mit der Beschäftigungsdauer. Betriebsräte sind erst ab 20 Arbeitnehmern möglich. Die Sozialversicherungsbeiträge sind moderat und betragen etwa 45% des Bruttolohns (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen).

Entsendung deutscher Arbeitnehmer

Deutsche Unternehmen können Arbeitnehmer nach Polen entsenden. Dabei sind die EU-Entsenderichtlinie und bilaterale Sozialversicherungsabkommen zu beachten. Bei längeren Entsendungen können steuerliche Konsequenzen entstehen, die vorab geprüft werden sollten.

Gesellschaftsrecht Polen Gesellschafterversammlung Meeting

Besondere Branchen und regulierte Tätigkeiten

Finanzdienstleistungen

Banken, Versicherungen und Investmentfonds unterliegen in Polen einer strengen Regulierung durch die polnische Finanzaufsicht (KNF). Die Lizenzierung erfolgt nach EU-Standards, und bereits lizenzierte EU-Unternehmen können über das Passporting-System tätig werden.

Immobilienwirtschaft

Die Immobilienbranche ist weitgehend liberalisiert. Immobilienmakler benötigen entsprechende Qualifikationen, und Immobilienentwickler müssen bestimmte Sicherheiten stellen. Bei größeren Projekten sind Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich.

IT und Technologie

Polen ist ein führender IT-Standort in Mitteleuropa. Die Branche ist weitgehend dereguliert und profitiert von gut ausgebildeten Fachkräften und niedrigen Lohnkosten. Besondere Förderungen gibt es für Forschung und Entwicklung sowie innovative Start-ups.

Mergers & Acquisitions und Umstrukturierungen

Unternehmenskäufe und -verkäufe

Polen bietet moderne Regelungen für Unternehmenstransaktionen. Share Deals und Asset Deals sind beide möglich, wobei steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte zu beachten sind. Due Diligence Prüfungen folgen internationalen Standards und werden meist von spezialisierten Anwaltskanzleien durchgeführt.

Kartellrecht: Größere Transaktionen unterliegen der Fusionskontrolle durch das polnische Kartellamt (UOKiK). Die Schwellenwerte orientieren sich an EU-Standards, und das Verfahren ist meist binnen weniger Monate abgeschlossen.

Grenzüberschreitende Verschmelzungen

EU-Unternehmen können grenzüberschreitende Verschmelzungen mit polnischen Gesellschaften durchführen. Das Verfahren ist komplex und erfordert Genehmigungen in beiden Ländern. Steuerliche Neutralität ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Umwandlungen und Spaltungen

Polnische Gesellschaften können in andere Rechtsformen umgewandelt oder gespalten werden. Typische Fälle sind die Umwandlung einer GmbH in eine AG vor einem Börsengang oder die Aufspaltung von Unternehmensgruppen. Das Verfahren erfordert notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung.

Internationale Aspekte und EU-Recht

Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit

Als EU-Mitglied gewährt Polen deutschen Unternehmen vollständige Niederlassungsfreiheit. Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften können ohne besondere Genehmigungen gegründet werden. Die Dienstleistungsfreiheit ermöglicht grenzüberschreitende Geschäfte ohne aufwendige Lizenzverfahren.

Kapitalverkehrsfreiheit

Der freie Kapitalverkehr zwischen Deutschland und Polen ist vollständig gewährleistet. Investitionen, Darlehen und Gewinnausschüttungen können ohne Beschränkungen erfolgen. Lediglich Meldepflichten bei größeren Beträgen sind zu beachten.

Europäisches Gesellschaftsrecht

Polen hat alle EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinien umgesetzt. Deutsche Gesellschaften können ihre Verwaltung nach Polen verlegen, ohne ihre Rechtsform zu verlieren. Umgekehrt können polnische Gesellschaften in Deutschland tätig werden und werden vollständig anerkannt.

Praktische Hinweise für deutsche Unternehmer

Standortwahl und Infrastruktur

Bei der Standortwahl sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden: Nähe zu Kunden und Lieferanten, Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte, Infrastruktur und regionale Förderungen. Warschau und Krakau sind die wichtigsten Wirtschaftszentren, während Wrocław, Gdańsk und Poznań als regionale Zentren fungieren.

Polen verfügt über eine moderne Infrastruktur mit gut ausgebauten Autobahnen, modernen Flughäfen und leistungsfähigen Internetverbindungen. Die Nähe zu deutschen Märkten ermöglicht effiziente Logistiklösungen.

Kulturelle Aspekte und Geschäftspraxis

Polnische Geschäftskultur verbindet traditionelle Werte mit moderner Professionalität. Persönliche Beziehungen sind wichtig, und Vertrauen wird durch langfristige Zusammenarbeit aufgebaut. Deutsche Pünktlichkeit und Gründlichkeit werden geschätzt.

Sprachliche Aspekte: Während ältere Generationen oft Deutsch sprechen, ist Englisch die bevorzugte Geschäftssprache. Wichtige Dokumente sollten professionell ins Polnische übersetzt werden.

Häufige Fehler und deren Vermeidung

Aus meiner Praxis als Rechtsberater im Handelsrecht Polen kenne ich die typischen Stolpersteine deutscher Unternehmer:

  • Unzureichende Marktanalyse: Fehleinschätzung der lokalen Marktbedingungen und Konkurrenz
  • Vernachlässigung steuerlicher Aspekte: Versäumung optimaler Steuergestaltung von Beginn an
  • Ungeeignete Rechtsform: Falsche Wahl der Gesellschaftsform für das geplante Geschäftsmodell
  • Mangelhafte Verträge: Unvollständige Gesellschaftsverträge ohne Konfliktregelungen
  • Compliance-Versäumnisse: Nichteinhaltung von Melde- und Berichtspflichten
  • Sprachbarrieren: Unterschätzung der Bedeutung professioneller Übersetzungen

Digitalisierung und moderne Geschäftsprozesse

E-Government und digitale Verwaltung

Polen ist Vorreiter bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Viele Anmeldungen und Anträge können online gestellt werden. Das System ePUAP (elektronische Plattform für öffentliche Dienstleistungen) ermöglicht die digitale Kommunikation mit Behörden. Deutsche Unternehmer profitieren von schnelleren und effizienteren Verfahren.

Digitale Signatur: Polen verwendet qualifizierte elektronische Signaturen nach EU-Standards. Diese ermöglichen die rechtswirksame Unterzeichnung von Verträgen und Dokumenten ohne physische Anwesenheit.

Fintech und innovative Zahlungssysteme

Der polnische Fintech-Sektor ist einer der dynamischsten in Europa. Moderne Zahlungssysteme wie BLIK, mobile Banking-Apps und Kryptowährungs-Services sind weit verbreitet. Deutsche Unternehmen können von innovativen Finanzlösungen und niedrigen Transaktionskosten profitieren.

Industrie 4.0 und Automatisierung

Polen investiert massiv in Industrie 4.0 Technologien. Staatliche Förderprogramme unterstützen die Digitalisierung von Produktionsprozessen. Deutsche Unternehmen mit Expertise in Automatisierung und IoT finden hervorragende Marktchancen.

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Förderungen und Investitionsanreize

EU-Strukturfonds und nationale Programme

Polen erhält erhebliche EU-Strukturfonds, die auch ausländischen Investoren zugutekommen. Programme wie das "Intelligent Development Programme" fördern Innovationen, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen können Zuschüsse für Investitionen, Arbeitsplätze und Technologietransfer erhalten.

Regionale Förderungen: Verschiedene Woiwodschaften bieten zusätzliche Anreize für Investoren. Besonders strukturschwache Regionen gewähren attraktive Steuererleichterungen und Infrastrukturunterstützung.

Sonderwirtschaftszonen

Polen betreibt 14 Sonderwirtschaftszonen, die erhebliche Steuervorteile bieten. Investoren können Körperschaftsteuerbefreiungen für bis zu 15 Jahre erhalten. Voraussetzung sind Mindestinvestitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Zonen sind strategisch günstig gelegen und verfügen über moderne Infrastruktur.

Forschung und Entwicklung

Besondere Förderungen gibt es für F&E-Aktivitäten. Die "Lex Innovatio" bietet Steuervorteile für innovative Unternehmen. Kooperationen mit polnischen Universitäten und Forschungseinrichtungen werden staatlich unterstützt. Deutsche Technologieunternehmen können von gut ausgebildeten Ingenieuren und niedrigen F&E-Kosten profitieren.

Umwelt- und Nachhaltigkeitsrecht

Umweltgenehmigungen und -auflagen

Polnische Umweltvorschriften entsprechen EU-Standards und werden streng durchgesetzt. Industrieunternehmen benötigen integrierte Umweltgenehmigungen für größere Anlagen. Das Verfahren ist standardisiert und dauert in der Regel 6-12 Monate. Deutsche Unternehmen mit Umwelttechnologie finden attraktive Marktchancen.

Klimaschutz und Green Deal: Polen setzt den europäischen Green Deal um und investiert massiv in erneuerbare Energien. Offshore-Windparks, Photovoltaik und Energiespeicher bieten deutsche Investitionsmöglichkeiten.

Kreislaufwirtschaft und Recycling

Das polnische Abfallrecht wurde an EU-Vorschriften angepasst. Erweiterte Herstellerverantwortung und Recyclingquoten schaffen neue Geschäftsfelder. Deutsche Know-how in Umwelttechnologie und Kreislaufwirtschaft ist sehr gefragt.

Datenschutz und IT-Sicherheit

DSGVO-Umsetzung in Polen

Polen hat die EU-Datenschutzgrundverordnung vollständig umgesetzt. Deutsche Unternehmen können ihre bestehenden DSGVO-Compliance-Strukturen weitgehend übernehmen. Die polnische Datenschutzbehörde (UODO) arbeitet eng mit deutschen Kollegen zusammen.

Grenzüberschreitender Datenverkehr: Als EU-Mitglied unterliegt Polen keinen Beschränkungen beim Datentransfer nach Deutschland. Cloud-Services und internationale IT-Architekturen können problemlos implementiert werden.

Cybersicherheit und kritische Infrastruktur

Polen hat moderne Cybersicherheitsgesetze erlassen, die sich an der EU-NIS-Richtlinie orientieren. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Deutsche IT-Sicherheitsunternehmen finden wachsende Märkte.

Zukunftsperspektiven und Trends

Demografischer Wandel und Arbeitskräftemangel

Polen steht vor demografischen Herausforderungen, die Chancen für deutsche Unternehmer schaffen. Der Fachkräftemangel führt zu steigenden Löhnen und erhöht die Nachfrage nach Automatisierung und Effizienzsteigerung. Deutsche Expertise in diesen Bereichen ist sehr gefragt.

Migration und Integration: Polen öffnet sich zunehmend für Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Vereinfachte Verfahren für qualifizierte Migranten schaffen neue Personallösungen für international tätige Unternehmen.

Infrastrukturinvestitionen

Massive Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, 5G-Netze und Energieversorgung schaffen langfristige Geschäftsmöglichkeiten. Der polnische Nationale Wiederaufbauplan sieht Investitionen von über 35 Milliarden Euro vor. Deutsche Bauunternehmen, Ingenieursbüros und Technologieanbieter profitieren von diesen Projekten.

Nearshoring und Reshoring

Der Trend zum Nearshoring verstärkt Polens Position als "Werkbank Europas". Deutsche Unternehmen verlagern Produktion von Asien nach Polen, um Lieferketten zu verkürzen und Risiken zu reduzieren. Moderne Logistikzentren und Produktionsstätten entstehen in strategisch günstigen Lagen.

Warum professionelle Handelsrechtsberatung unverzichtbar ist

Das polnische Handelsrecht ist komplex und entwickelt sich ständig weiter. Internationale Geschäfte erfordern fundierte Kenntnisse beider Rechtssysteme sowie aktueller EU-Vorschriften. Steuerliche Optimierung, Compliance-Anforderungen und kulturelle Besonderheiten können entscheidend für den Geschäftserfolg sein.

Als Ihr Rechtsberater für Handelsrecht Polen begleite ich deutsche Unternehmer bei allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit in Polen. Meine Leistungen umfassen die Gesellschaftsgründung, laufende Compliance-Betreuung, Vertragsgestaltung, M&A-Transaktionen und die umfassende strategische Beratung für nachhaltige Geschäftserfolge in Polen.

Mit über 6 Jahren Erfahrung im deutsch-polnischen Wirtschaftsrecht und einem Netzwerk aus Steuerberatern, Notaren und Spezialisten stehe ich Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite. Von der ersten Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Marktexpansion - ich sorge für rechtliche Sicherheit und optimale Strukturen für Ihr polnisches Engagement.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die deutsche Mandanten unserem Handelsrecht Polen Experten bei rechtlichen Angelegenheiten stellen.

1. Können Deutsche ohne besondere Genehmigungen eine Gesellschaft in Polen gründen?

Ja, deutsche Staatsangehörige können als EU-Bürger ohne besondere Genehmigungen Gesellschaften in Polen gründen. Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ermöglicht es, alle gängigen Gesellschaftsformen zu nutzen. Lediglich bei regulierten Tätigkeiten wie Banken oder Versicherungen sind spezielle Lizenzen erforderlich. Das Handelsrecht Polen ist sehr unternehmensfreundlich gestaltet.

2. Wie hoch ist das Mindestkapital für eine polnische GmbH?

Das Mindestkapital für eine polnische GmbH (Sp. z o.o.) beträgt nur 5.000 PLN (ca. 1.100 Euro) und liegt damit deutlich unter dem deutschen Niveau von 25.000 Euro. Das Kapital muss vor der Handelsregistereintragung vollständig eingezahlt werden. Sacheinlagen sind möglich, müssen aber bewertet werden. Die niedrige Kapitalschwelle macht Polen besonders attraktiv für das Handelsrecht von Start-ups und kleineren Unternehmen.

3. Wie lange dauert die Gründung einer GmbH in Polen?

Die Gründung einer polnischen GmbH dauert in der Regel 2-4 Wochen. Der Prozess umfasst die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Kapitaleinzahlung und die elektronische Anmeldung beim Handelsregister. Bei guter Vorbereitung und vollständigen Unterlagen kann der Prozess beschleunigt werden. Das polnische Handelsrecht ermöglicht auch Online-Gründungen für Standardfälle.

4. Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Polen?

Die polnische Körperschaftsteuer beträgt 19% für normale Unternehmen und nur 9% für Kleinunternehmen mit Jahreseinnahmen bis 2 Millionen Euro. Zusätzlich gibt es das "Estnische Modell" - Gewinne werden erst bei Ausschüttung besteuert, was eine erhebliche Steuerstundung ermöglicht. Sonderwirtschaftszonen bieten weitere Steuerbefreiungen. Das Handelsrecht Polen kombiniert niedrige Steuern mit modernen Rechtsformen.

5. Welche Rechtsformen gibt es in Polen für deutsche Investoren?

Polen bietet alle modernen Gesellschaftsformen: GmbH (Sp. z o.o.) als beliebteste Form, Aktiengesellschaft (S.A.), die neue Einfache Aktiengesellschaft (PSA) für Start-ups, Kommanditgesellschaft (Sp. k.) für Investmentstrukturen und verschiedene Personengesellschaften. Jede Form hat spezifische Vor- und Nachteile je nach Geschäftsmodell. Das polnische Handelsrecht orientiert sich stark am deutschen System und bietet vertraute Strukturen.

6. Können deutsche Arbeitnehmer problemlos nach Polen entsandt werden?

Ja, deutsche Arbeitnehmer können als EU-Bürger ohne Arbeitserlaubnis in Polen arbeiten. Bei Entsendungen sind die EU-Entsenderichtlinie und bilaterale Sozialversicherungsabkommen zu beachten. Die A1-Bescheinigung regelt die Sozialversicherung im Heimatland. Bei längeren Entsendungen können steuerliche Aspekte relevant werden. Das polnische Handelsrecht und Arbeitsrecht sind eng mit EU-Vorschriften verzahnt.

Marcin Solski - Rechtsanwalt Handelsrecht Polen

Marcin Solski

Als erfahrener Rechtsberater (Radca Prawny) mit über 6 Jahren Expertise im polnischen Handelsrecht unterstütze ich deutsche Unternehmer bei der Geschäftsgründung und -führung in Polen. Meine Spezialisierung liegt in der deutsch-polnischen Wirtschaftsberatung mit Fokus auf GmbH-Gründungen, M&A-Transaktionen und internationale Gesellschaftsstrukturen.

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