Familienrecht Polen - Ihr Experte für Eheschließung und Scheidung

Professionelle deutsche Rechtsberatung für das Familienrecht Polen in Wrocław - Von der Heirat bis zur einvernehmlichen Scheidung

Familienrecht Polen - Rechtsanwalt für Eheschließung und Scheidung DOLMATIO

Familienrecht Polen: Ihr umfassender Ratgeber für deutsche Paare

Das polnische Familienrecht wird für deutsch-polnische Paare immer wichtiger. Mit der zunehmenden Mobilität innerhalb der EU entstehen täglich neue grenzüberschreitende Beziehungen, die eine fundierte Kenntnis des Familienrechts Polen erfordern. Ob Eheschließung, Scheidung, Güterrecht oder Sorgerecht - als erfahrener Rechtsberater (Radca Prawny) mit umfassender Expertise im deutsch-polnischen Familienrecht begleite ich Sie durch alle wichtigen Lebenssituationen.

Grundlagen des polnischen Familienrechts

Das polnische Familienrecht ist im Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks rodzinny i opiekuńczy) von 1964 geregelt, das seitdem kontinuierlich modernisiert wurde. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Familienrecht, insbesondere beim Güterrecht, den Eheschließungsformen und den Scheidungsvoraussetzungen. Deutsche Staatsangehörige können als EU-Bürger problemlos in Polen heiraten und unterliegen dabei den polnischen familienrechtlichen Bestimmungen.

Ein fundamentaler Unterschied liegt im automatisch entstehenden Güterstand: Während in Deutschland die Zugewinngemeinschaft gilt, entsteht in Polen bei der Heirat automatisch eine Gütergemeinschaft. Diese umfasst alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte, kann aber durch einen Ehevertrag modifiziert werden.

Eheschließung nach polnischem Recht

Voraussetzungen für die Eheschließung

Für eine gültige Eheschließung in Polen müssen beide Partner das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht bereits verheiratet sein. Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt ihres Wohnsitzes, das bestätigt, dass der Eheschließung nach deutschem Recht nichts entgegensteht. Dieses Dokument muss mit einer Apostille versehen oder durch das deutsche Konsulat legalisiert werden.

Besonderheit des polnischen Familienrechts: Das Gericht kann in Ausnahmefällen Frauen ab dem 16. Lebensjahr die Eheschließung erlauben, wenn dies dem Wohl der künftigen Familie dient. Zudem ist eine Eheschließung durch einen Bevollmächtigten möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen.

Standesamtliche vs. kirchliche Trauung

Polen kennt zwei gleichwertige Formen der Eheschließung: die standesamtliche Trauung und die kirchliche Trauung mit zivilrechtlicher Anerkennung. Bei der kirchlichen Trauung muss der Geistliche eine Bescheinigung des Standesamts über das Fehlen von Ehehindernissen vorliegen haben. Nach der Zeremonie hat er fünf Tage Zeit, die Eheschließung dem Standesamt zu melden.

Diese Besonderheit ermöglicht es gläubigen Paaren, nur einmal zu heiraten und trotzdem sowohl kirchlich als auch zivilrechtlich verheiratet zu sein - ein System, das in Deutschland so nicht existiert.

Erforderliche Dokumente

Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Eheschließung in Polen folgende Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Internationale Geburtsurkunde oder polnisch übersetzte Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Heimatstandesamt
  • Bei vorheriger Ehe: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Meldebescheinigung
  • Erklärung über den Personenstand
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Güterrecht in der polnischen Ehe

Gesetzliche Gütergemeinschaft

Anders als in Deutschland entsteht bei einer Eheschließung in Polen automatisch eine Gütergemeinschaft. Diese umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe von einem oder beiden Partnern erworben werden, einschließlich Arbeitslöhne, Gewinne aus Erwerbstätigkeit und Erträge aus dem gemeinsamen Vermögen.

Nicht zur Gütergemeinschaft gehören: vor der Ehe erworbenes Vermögen, Erbschaften und Schenkungen an einen Ehegatten, sowie persönliche Gegenstände. Das Surrogationsprinzip sorgt dafür, dass mit persönlichem Vermögen erworbene Gegenstände ebenfalls persönlich bleiben.

Eheverträge und Güterstandsvereinbarungen

Paare können durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand ändern. Das polnische Recht bietet verschiedene Alternativen:

  • Gütertrennung: Jeder Partner behält sein Vermögen
  • Erweiterte Gütergemeinschaft: Auch voreheliches Vermögen wird gemeinschaftlich
  • Aufgeschobene Gütergemeinschaft: Gütergemeinschaft erst nach Vereinbarung
  • Modifizierte Systeme: Individuelle Gestaltung möglich

Scheidung nach polnischem Recht

Scheidungsvoraussetzungen

Eine Scheidung in Polen setzt eine vollständige und dauerhafte Zerrüttung der Ehe voraus. Anders als in Deutschland gibt es keine feste Trennungszeit. Das Gericht prüft anhand der in Art. 23 FVGB genannten Ehepflichten (Zusammenleben, gegenseitige Hilfe, Treue, Förderung des Familienwohls), ob die Ehe gescheitert ist.

Wichtige Besonderheit: Die Scheidung kann verweigert werden, wenn sie dem Wohl minderjähriger Kinder schadet oder gegen die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstößt. Diese Klausel gibt polnischen Gerichten einen erheblichen Ermessensspielraum.

Zuständigkeit bei internationalen Scheidungen

Bei deutsch-polnischen Ehen entscheidet die EU-Verordnung Brüssel IIa über die Zuständigkeit. Grundsätzlich können Paare zwischen deutschen und polnischen Gerichten wählen, je nachdem wo sie ihren Wohnsitz haben oder zuletzt gemeinsam gelebt haben. Eine strategische Rechtswahl kann erhebliche Auswirkungen auf das Scheidungsergebnis haben.

Vermögensaufteilung und Unterhalt

Bei Auflösung der Gütergemeinschaft wird das gemeinsame Vermögen grundsätzlich hälftig geteilt. Abweichungen sind möglich, wenn ein Partner mehr zum Vermögenserwerb beigetragen hat oder besondere Umstände vorliegen. Nachehelicher Unterhalt wird nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt gewährt.

Scheidung Polen Güterrecht Rechtsberatung

Sorge- und Umgangsrecht

Gemeinsame elterliche Sorge

Auch nach einer Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich bestehen. Das Gericht bestimmt, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und regelt das Umgangsrecht des anderen Elternteils. Bei schwerwiegenden Gründen kann die elterliche Sorge einem Elternteil entzogen werden.

Internationale Kindesentführung

Bei grenzüberschreitenden Konflikten um das Sorgerecht kommt das Haager Kindesentführungsübereinkommen zur Anwendung. Wird ein Kind widerrechtlich von Deutschland nach Polen oder umgekehrt verbracht, kann die Rückführung beantragt werden. Schnelles Handeln ist dabei entscheidend.

Kindesunterhalt nach polnischem Recht

Der Kindesunterhalt in Polen wird nach den Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern bestimmt. Besonderheiten gegenüber Deutschland: Kindergeld wird nicht auf den Unterhalt angerechnet, und Kosten für Privatschulen oder medizinische Behandlungen werden häufiger als berechtigte Mehrbedarfe anerkannt. Deutsche Unterhaltspflichtige gelten oft als besonders leistungsfähig.

Grenzüberschreitende Besonderheiten

Anerkennung deutscher Entscheidungen

Deutsche Familiengerichtsentscheidungen werden in Polen grundsätzlich anerkannt, müssen aber ins polnische Familienregister eingetragen werden. Umgekehrt gilt dasselbe für polnische Entscheidungen in Deutschland. Bei Widersprüchen zwischen den Rechtssystemen können sich komplexe Rechtsprobleme ergeben.

Rechtswahl in internationalen Ehen

Eheleute können in einem notariellen Ehevertrag wählen, welches nationale Recht auf ihre Ehe Anwendung finden soll. Diese Rechtswahl ist besonders bei den ehelichen Güterbeziehungen von großer praktischer Bedeutung und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Praktische Hinweise für deutsche Paare

Heirat in Polen oder Deutschland?

Die Entscheidung über den Ort der Eheschließung sollte gut überlegt sein. Eine Heirat in Polen führt automatisch zur polnischen Gütergemeinschaft, es sei denn, ein Ehevertrag wird geschlossen. Deutsche Paare, die in Polen heiraten, sollten sich vorab über die rechtlichen Konsequenzen informieren und gegebenenfalls einen Ehevertrag abschließen.

Häufige Fehler und deren Vermeidung

Aus meiner Praxis als Rechtsberater im Familienrecht Polen kenne ich die typischen Stolpersteine:

  • Unwissenheit über die Gütergemeinschaft: Automatisches Entstehen bei Eheschließung wird übersehen
  • Fehlende Rechtswahl: Versäumnis, das günstigere Rechtssystem zu wählen
  • Unvollständige Dokumentation: Fehlende Apostillen oder Übersetzungen
  • Missachtung von Fristen: Zu späte Beantragung von Scheidungen oder Sorgerechtsverfahren
  • Sprachbarriere: Missverständnisse bei Gerichtsterminen ohne Dolmetscher

Internationale Eheverträge

Bei grenzüberschreitenden Ehen empfiehlt sich der Abschluss eines internationalen Ehevertrags, der die Besonderheiten beider Rechtssysteme berücksichtigt. Solche Verträge können komplexe Regelungen zu Güterständen, Unterhalt, Sorgerecht und anwendbarem Recht enthalten. Eine beidseitige notarielle Beurkundung in beiden Ländern erhöht die Rechtssicherheit.

Warum professionelle Familienrechtsberatung unverzichtbar ist

Das polnische Familienrecht weist erhebliche Unterschiede zum deutschen System auf. Internationale Ehen und Scheidungen sind rechtlich komplex und erfordern fundierte Kenntnisse beider Rechtssysteme. Kulturelle und sprachliche Barrieren können zusätzliche Herausforderungen schaffen.

Als Ihr Rechtsberater für Familienrecht Polen begleite ich deutsche Paare bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Meine Leistungen umfassen die Beratung vor der Eheschließung, die Gestaltung internationaler Eheverträge, die Begleitung von Scheidungsverfahren und die Vertretung in Sorgerechtsstreitigkeiten vor polnischen Gerichten.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die deutsche Mandanten unserem Familienrecht Polen Experten bei rechtlichen Angelegenheiten stellen.

1. Können Deutsche problemlos in Polen heiraten?

Ja, deutsche Staatsangehörige können als EU-Bürger problemlos in Polen heiraten. Sie benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt, eine internationale Geburtsurkunde und weitere Dokumente. Wichtig zu wissen: Bei einer Heirat in Polen entsteht automatisch eine Gütergemeinschaft, die sich vom deutschen System unterscheidet. Das Familienrecht Polen regelt dies anders als in Deutschland.

2. Was ist die polnische Gütergemeinschaft?

Bei einer Eheschließung in Polen entsteht automatisch eine Gütergemeinschaft, die alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte umfasst. Anders als die deutsche Zugewinngemeinschaft gehören alle Arbeitslöhne, Ersparnisse und Anschaffungen beiden Ehepartnern gemeinsam. Vor der Ehe erworbenes Vermögen bleibt persönlich. Diese Regelung im Familienrecht Polen kann durch einen Ehevertrag geändert werden.

3. Wie läuft eine Scheidung in Polen ab?

Eine Scheidung in Polen erfordert eine vollständige und dauerhafte Zerrüttung der Ehe. Es gibt keine feste Trennungszeit wie in Deutschland. Das Gericht kann die Scheidung verweigern, wenn das Wohl minderjähriger Kinder gefährdet würde. Bei internationalen Ehen entscheidet die EU-Verordnung über die Zuständigkeit. Das polnische Familienrecht bietet hier verschiedene Optionen für deutsche Paare.

4. Sind kirchliche Trauungen in Polen zivilrechtlich gültig?

Ja, Polen kennt die kirchliche Trauung mit zivilrechtlicher Anerkennung. Nach der kirchlichen Zeremonie vor einem Geistlichen wird automatisch eine zivilrechtlich gültige Ehe geschlossen, wenn das Standesamt vorher das Fehlen von Ehehindernissen bestätigt hat. Der Geistliche muss die Eheschließung binnen fünf Tagen dem Standesamt melden. Dies ist eine Besonderheit des Familienrechts Polen.

5. Welche Gerichte sind bei deutsch-polnischen Scheidungen zuständig?

Bei internationalen Ehen bestimmt die EU-Verordnung Brüssel IIa die Zuständigkeit. Paare können oft zwischen deutschen und polnischen Gerichten wählen, je nach Wohnsitz oder letztem gemeinsamen Aufenthaltsort. Eine strategische Wahl kann erhebliche Auswirkungen haben, da sich deutsches und polnisches Scheidungsrecht unterscheiden. Eine Beratung im Familienrecht Polen ist daher empfehlenswert.

6. Wie wird der Kindesunterhalt in Polen berechnet?

Der Kindesunterhalt in Polen richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern. Anders als in Deutschland wird Kindergeld nicht auf den Unterhalt angerechnet. Kosten für Privatschulen oder medizinische Behandlungen werden häufiger als Mehrbedarf anerkannt. Deutsche Unterhaltspflichtige gelten oft als besonders leistungsfähig, was das Familienrecht Polen entsprechend berücksichtigt.

Marcin Solski - Rechtsanwalt Familienrecht Polen

Marcin Solski

Als erfahrener Rechtsberater (Radca Prawny) mit über 6 Jahren Expertise im polnischen Familienrecht unterstütze ich deutsche Paare bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten in Polen. Meine Spezialisierung liegt in der deutsch-polnischen Rechtsberatung mit Fokus auf internationale Ehen, Scheidungen und grenzüberschreitende Sorgerechtsverfahren.

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