
Familienrecht Polen: Ihr umfassender Ratgeber für deutsche Paare
Das polnische Familienrecht wird für deutsch-polnische Paare immer wichtiger. Mit der zunehmenden Mobilität innerhalb der EU entstehen täglich neue grenzüberschreitende Beziehungen, die eine fundierte Kenntnis des Familienrechts Polen erfordern. Ob Eheschließung, Scheidung, Güterrecht oder Sorgerecht - als erfahrener Rechtsberater (Radca Prawny) mit umfassender Expertise im deutsch-polnischen Familienrecht begleite ich Sie durch alle wichtigen Lebenssituationen.
Grundlagen des polnischen Familienrechts
Das polnische Familienrecht ist im Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks rodzinny i opiekuńczy) von 1964 geregelt, das seitdem kontinuierlich modernisiert wurde. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Familienrecht, insbesondere beim Güterrecht, den Eheschließungsformen und den Scheidungsvoraussetzungen. Deutsche Staatsangehörige können als EU-Bürger problemlos in Polen heiraten und unterliegen dabei den polnischen familienrechtlichen Bestimmungen.
Ein fundamentaler Unterschied liegt im automatisch entstehenden Güterstand: Während in Deutschland die Zugewinngemeinschaft gilt, entsteht in Polen bei der Heirat automatisch eine Gütergemeinschaft. Diese umfasst alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte, kann aber durch einen Ehevertrag modifiziert werden.
Eheschließung nach polnischem Recht
Voraussetzungen für die Eheschließung
Für eine gültige Eheschließung in Polen müssen beide Partner das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht bereits verheiratet sein. Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt ihres Wohnsitzes, das bestätigt, dass der Eheschließung nach deutschem Recht nichts entgegensteht. Dieses Dokument muss mit einer Apostille versehen oder durch das deutsche Konsulat legalisiert werden.
Besonderheit des polnischen Familienrechts: Das Gericht kann in Ausnahmefällen Frauen ab dem 16. Lebensjahr die Eheschließung erlauben, wenn dies dem Wohl der künftigen Familie dient. Zudem ist eine Eheschließung durch einen Bevollmächtigten möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Standesamtliche vs. kirchliche Trauung
Polen kennt zwei gleichwertige Formen der Eheschließung: die standesamtliche Trauung und die kirchliche Trauung mit zivilrechtlicher Anerkennung. Bei der kirchlichen Trauung muss der Geistliche eine Bescheinigung des Standesamts über das Fehlen von Ehehindernissen vorliegen haben. Nach der Zeremonie hat er fünf Tage Zeit, die Eheschließung dem Standesamt zu melden.
Diese Besonderheit ermöglicht es gläubigen Paaren, nur einmal zu heiraten und trotzdem sowohl kirchlich als auch zivilrechtlich verheiratet zu sein - ein System, das in Deutschland so nicht existiert.
Erforderliche Dokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Eheschließung in Polen folgende Unterlagen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Internationale Geburtsurkunde oder polnisch übersetzte Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Heimatstandesamt
- Bei vorheriger Ehe: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
- Meldebescheinigung
- Erklärung über den Personenstand

Güterrecht in der polnischen Ehe
Gesetzliche Gütergemeinschaft
Anders als in Deutschland entsteht bei einer Eheschließung in Polen automatisch eine Gütergemeinschaft. Diese umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe von einem oder beiden Partnern erworben werden, einschließlich Arbeitslöhne, Gewinne aus Erwerbstätigkeit und Erträge aus dem gemeinsamen Vermögen.
Nicht zur Gütergemeinschaft gehören: vor der Ehe erworbenes Vermögen, Erbschaften und Schenkungen an einen Ehegatten, sowie persönliche Gegenstände. Das Surrogationsprinzip sorgt dafür, dass mit persönlichem Vermögen erworbene Gegenstände ebenfalls persönlich bleiben.
Eheverträge und Güterstandsvereinbarungen
Paare können durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand ändern. Das polnische Recht bietet verschiedene Alternativen:
- Gütertrennung: Jeder Partner behält sein Vermögen
- Erweiterte Gütergemeinschaft: Auch voreheliches Vermögen wird gemeinschaftlich
- Aufgeschobene Gütergemeinschaft: Gütergemeinschaft erst nach Vereinbarung
- Modifizierte Systeme: Individuelle Gestaltung möglich
Scheidung nach polnischem Recht
Scheidungsvoraussetzungen
Eine Scheidung in Polen setzt eine vollständige und dauerhafte Zerrüttung der Ehe voraus. Anders als in Deutschland gibt es keine feste Trennungszeit. Das Gericht prüft anhand der in Art. 23 FVGB genannten Ehepflichten (Zusammenleben, gegenseitige Hilfe, Treue, Förderung des Familienwohls), ob die Ehe gescheitert ist.
Wichtige Besonderheit: Die Scheidung kann verweigert werden, wenn sie dem Wohl minderjähriger Kinder schadet oder gegen die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstößt. Diese Klausel gibt polnischen Gerichten einen erheblichen Ermessensspielraum.
Zuständigkeit bei internationalen Scheidungen
Bei deutsch-polnischen Ehen entscheidet die EU-Verordnung Brüssel IIa über die Zuständigkeit. Grundsätzlich können Paare zwischen deutschen und polnischen Gerichten wählen, je nachdem wo sie ihren Wohnsitz haben oder zuletzt gemeinsam gelebt haben. Eine strategische Rechtswahl kann erhebliche Auswirkungen auf das Scheidungsergebnis haben.
Vermögensaufteilung und Unterhalt
Bei Auflösung der Gütergemeinschaft wird das gemeinsame Vermögen grundsätzlich hälftig geteilt. Abweichungen sind möglich, wenn ein Partner mehr zum Vermögenserwerb beigetragen hat oder besondere Umstände vorliegen. Nachehelicher Unterhalt wird nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt gewährt.

Sorge- und Umgangsrecht
Gemeinsame elterliche Sorge
Auch nach einer Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich bestehen. Das Gericht bestimmt, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und regelt das Umgangsrecht des anderen Elternteils. Bei schwerwiegenden Gründen kann die elterliche Sorge einem Elternteil entzogen werden.
Internationale Kindesentführung
Bei grenzüberschreitenden Konflikten um das Sorgerecht kommt das Haager Kindesentführungsübereinkommen zur Anwendung. Wird ein Kind widerrechtlich von Deutschland nach Polen oder umgekehrt verbracht, kann die Rückführung beantragt werden. Schnelles Handeln ist dabei entscheidend.
Kindesunterhalt nach polnischem Recht
Der Kindesunterhalt in Polen wird nach den Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern bestimmt. Besonderheiten gegenüber Deutschland: Kindergeld wird nicht auf den Unterhalt angerechnet, und Kosten für Privatschulen oder medizinische Behandlungen werden häufiger als berechtigte Mehrbedarfe anerkannt. Deutsche Unterhaltspflichtige gelten oft als besonders leistungsfähig.
Grenzüberschreitende Besonderheiten
Anerkennung deutscher Entscheidungen
Deutsche Familiengerichtsentscheidungen werden in Polen grundsätzlich anerkannt, müssen aber ins polnische Familienregister eingetragen werden. Umgekehrt gilt dasselbe für polnische Entscheidungen in Deutschland. Bei Widersprüchen zwischen den Rechtssystemen können sich komplexe Rechtsprobleme ergeben.
Rechtswahl in internationalen Ehen
Eheleute können in einem notariellen Ehevertrag wählen, welches nationale Recht auf ihre Ehe Anwendung finden soll. Diese Rechtswahl ist besonders bei den ehelichen Güterbeziehungen von großer praktischer Bedeutung und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Praktische Hinweise für deutsche Paare
Heirat in Polen oder Deutschland?
Die Entscheidung über den Ort der Eheschließung sollte gut überlegt sein. Eine Heirat in Polen führt automatisch zur polnischen Gütergemeinschaft, es sei denn, ein Ehevertrag wird geschlossen. Deutsche Paare, die in Polen heiraten, sollten sich vorab über die rechtlichen Konsequenzen informieren und gegebenenfalls einen Ehevertrag abschließen.
Häufige Fehler und deren Vermeidung
Aus meiner Praxis als Rechtsberater im Familienrecht Polen kenne ich die typischen Stolpersteine:
- Unwissenheit über die Gütergemeinschaft: Automatisches Entstehen bei Eheschließung wird übersehen
- Fehlende Rechtswahl: Versäumnis, das günstigere Rechtssystem zu wählen
- Unvollständige Dokumentation: Fehlende Apostillen oder Übersetzungen
- Missachtung von Fristen: Zu späte Beantragung von Scheidungen oder Sorgerechtsverfahren
- Sprachbarriere: Missverständnisse bei Gerichtsterminen ohne Dolmetscher
Internationale Eheverträge
Bei grenzüberschreitenden Ehen empfiehlt sich der Abschluss eines internationalen Ehevertrags, der die Besonderheiten beider Rechtssysteme berücksichtigt. Solche Verträge können komplexe Regelungen zu Güterständen, Unterhalt, Sorgerecht und anwendbarem Recht enthalten. Eine beidseitige notarielle Beurkundung in beiden Ländern erhöht die Rechtssicherheit.
Warum professionelle Familienrechtsberatung unverzichtbar ist
Das polnische Familienrecht weist erhebliche Unterschiede zum deutschen System auf. Internationale Ehen und Scheidungen sind rechtlich komplex und erfordern fundierte Kenntnisse beider Rechtssysteme. Kulturelle und sprachliche Barrieren können zusätzliche Herausforderungen schaffen.
Als Ihr Rechtsberater für Familienrecht Polen begleite ich deutsche Paare bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Meine Leistungen umfassen die Beratung vor der Eheschließung, die Gestaltung internationaler Eheverträge, die Begleitung von Scheidungsverfahren und die Vertretung in Sorgerechtsstreitigkeiten vor polnischen Gerichten.